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Bauen Sie Luftdicht!

Die dauerhaft luftdichte Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen entsprechend dem Stand der Technik wird in DIN 4108 bereits seit 1982 gefordert. Die Energieeinspar-verordnung fordert einen Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle bei allen Gebäuden mit lüftungstechnischer Anlage. Die DIN 4108-7 nennt ebenso wie die EnEV entsprechende zahlenmäßige Anforderungen. Bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Bauteilen im Gebäudebestand wird von der EnEV ebenfalls eine dauerhaft luftdichte Ausführung verlangt. Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden sind nach der Norm DIN EN 13829 durchzuführen. 

Was sollte beachtet werden?

Wird die Messung vor Beginn des Innenausbaus vorgenommen, können Fehlstellen zumeist rasch und problemlos beseitigt werden. Die Luftdichtheitsmessung sollte Bestandteil jeder Bauabnahme sein. Diese Prüfung sollte, wenn nicht vom Architekten oder Bauunternehmer bereits vorgesehen, in den Bauvertrag mit aufgenommen werden! Der Verlauf der luftdichtenden Ebene sollte in allen Plänen, auch Detailplänen, mit einer dünnen, farbigen Linie kenntlich gemacht werden. Dies erleichtert dem Architekten oder Planer die Planung und dem Handwerker die sachgemäße Ausführung. Am Messtermin muß die luftdichtende Ebene durchgängig geschlossen sein. Überprüfen Sie den Baufortschritt diesbezüglich, denn nur so vermeiden Sie unnötige Anfahrten und somit unnötige Kosten.

Was sind die Qualitätsnormen und wie werden sie ermittelt?

Bei der Überprüfung der Luftdichtheit muss die Frage beantwortet werden, ob die Gebäudehülle einer Infiltration durch den natürlichen Windanfall standhält. Bei der Luftdichtheitsprüfung wird daher die Windbelastung simuliert. Die Druckdifferenz baut ein elektronisch geregeltes, kalibriertes Gebläse auf, welches in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt wird. Diese international genormte Vorgehensweise ist als das Blower-Door-Verfahren bekannt. Bezieht man den Volumenstrom bei festgelegten, definierten Druckdifferenzen auf das jeweilige Gebäudeinnenvolumen, so erhält man die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder- und Gebäudevolumen. Die DIN 4108 T 7 qualifiziert diese Gebäudekennziffer als sogenannten n50-Wert bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa). Der n50-Wert darf bei Gebäuden mit Fensterlüftung 3h-1 und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5h-1  nicht überschreiten.

Unser Angebot für Firmen:

Sind Ihre Mitarbeiter fit und bauen Sie eigentlich dicht und normgerecht? Wir kommen zu Ihnen in Ihren Betrieb oder noch besser auf die Baustelle und beraten Sie gerne. Seit Juni 2003 begleiten wir nach Absprache interessierte Betriebe in ihren Bauausführungen und überprüfen ihre Leistungen mit einem Messgerät. Die Erstellung eines Messprotokolls ist Bestandteil unserer Leistung.

Ja, ich möchte eine Messung bekommen!